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Hundeschule

Viel Spaß beim Lernen

Obligatorischer Hundebesitzer-Kurs im Kanton Zürich

Hundebesitzer-Kurse im Kanton Zürich sind für Hunde der Rassetypenliste I weiterhin obligatorisch.

Die Rassetypenliste I enthält große oder massige Hundetypen. Die Größe (mindestens 45 cm Höhe) und das Gewicht (mindestens 16 kg Körpergewicht) dienen als Richtlinie.

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  • Welpen müssen an mindestens 4 Tagen bis zur 16. Lebenswoche 4 Lektionen belegen.


  • Für junge Hunde sind 10 Unterrichtsstunden an mindestens 10 Tagen bis zum 18. Lebensmonat vorgeschrieben.

  

  • Wenn der Welpen- und / oder Junghundekurs nicht besucht wurde, ist ein Schulungskurs mit jeweils 20 Lektionen an mindestens 10 Tage bis zum 18. Lebensmonat obligatorisch.


  • Bei fehlender Welpenausbildung des Vorbesitzers ist eine zusätzliche Teilnahme an einem 10-stündigen Ausbildungskurs an mindestens 5 Tagen innerhalb eines Jahres nach Abschluss des Junghundekurses obligatorisch.


  • Wenn der Junghundekurs nicht besucht wurde, muss ein Schulungskurs mit jeweils 20 Lektionen an mindestens 10 Tagen zwischen 18 Monaten und 8 Jahren absolviert werden.


Nach dem 8. Lebensjahr besteht keine Kurspflicht mehr.

Wir bieten Gruppenunterricht an drei Standorten im Kanton Zürich an und Privatunterricht entweder an unseren Standorten oder auf Anfrage bei Ihnen vor Ort.

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